3 Jahre Garantie Zur Übersicht
 

Hitachi 3 Jahres Garantiebedingungen für Deutschland
HITACHI gewährt gegenüber privaten Ersterwerbern (Verbrauchern) für die Dauer von zwei
Jahren und gegenüber gewerblichen Ersterwerbern für die Dauer von einem Jahr - jeweils
gerechnet ab Kaufdatum - auf seine Elektrowerkzeuge eine Hersteller Garantie für
einwandfreie Verarbeitung und fehlerfreies Material mit folgendem Inhalt:
im Falle eines Verarbeitungs- oder Materialfehlers erfolgt die kostenlose Reparatur oder
( falls eine Reparatur nicht möglich ist ) der kostenlose Austausch des Gerätes gegen ein
neues Gerät (gegebenenfalls Nachfolgemodell).

Verlängerung der Garantie auf 3 Jahre
Für alle ab dem 01.09.2008 in Deutschland beim autorisierten Fachhandel gekauften Hitachi
Powertools (ausgenommen Nagler, Kompressoren, benzinbetriebene Geräte, Sauger, sowie
Akku- Geräte ohne Li-Ion Technologie) verlängert sich die Garantie auf 3 Jahre, wenn sich
der Käufer dieses Werkzeugs innerhalb von 4 Wochen nach dem Kaufdatum im Internet
unter www.hitachi-powertools.de registriert. Als Nachweis dieser Registrierung erhält der
Käufer ein 3 Jahres Garantie Zertifikat, das er ausdrucken oder downloaden muss um im
Garantiefall den Nachweis der Registrierung erbringen zu können. Der Kunde muss mit der
Speicherung seiner Daten einverstanden sein, um die Registrierung erfolgreich abschließen
zu können.

Diese Garantieverlängerung bieten wir nur für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland.
Grundsätzlich ausgeschlossen von Garantieleistungen sind Schäden aufgrund von
unsachgemäßer Anwendung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung sowie
zweckentfremdeten Einsatz und Benutzung von Hitachi fremden Zubehör.
Auch bei Überlastung, Betrieb mit falscher Netzspannung oder Stromart sowie Sturz oder
Schlageinwirkung, können keine Garantieleistungen anerkannt werden.

Eine gebrauchsbedingte Abnutzung oder Verschleiß an Bauteilen, z.B. Kohlebürsten,
Kugellager, Schalter, Kabel, Akkus oder Dichtungen ist nicht Gegenstand der Garantie.
Geöffnete, teilweise demontierte oder mit Fremdteilen reparierte Geräte sind ebenso von
der Garantieleistung ausgeschlossen wie Geräte, die nicht fachgerecht repariert wurden.

Im Garantiefall ist das betroffene Hitachi Werkzeug zusammen mit dem Garantiezertifikat
und einer Kopie des Original Kaufbeleges (mit Produktbezeichnung, Seriennummer,
Kaufdatum und Rechnungsnummer) vollständig an die Hitachi Power Tools Europe GmbH,
einzusenden. Die Daten der beiden Dokumente müssen übereinstimmen.

Garantiereparaturen aus der 3 Jahres Garantie werden ausschließlich von der Hitachi Power
Tools Europe GmbH selbst erbracht.

Änderungen vorbehalten letzte Änderung am 28.08.2008