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Hitachi 3 Jahres Garantiebedingungen für Deutschland HITACHI gewährt gegenüber privaten Ersterwerbern (Verbrauchern) für die Dauer von zwei Jahren und gegenüber gewerblichen Ersterwerbern für die Dauer von einem Jahr - jeweils gerechnet ab Kaufdatum - auf seine Elektrowerkzeuge eine Hersteller Garantie für einwandfreie Verarbeitung und fehlerfreies Material mit folgendem Inhalt: im Falle eines Verarbeitungs- oder Materialfehlers erfolgt die kostenlose Reparatur oder ( falls eine Reparatur nicht möglich ist ) der kostenlose Austausch des Gerätes gegen ein neues Gerät (gegebenenfalls Nachfolgemodell).
Verlängerung der Garantie auf 3 Jahre Für alle ab dem 01.09.2008 in Deutschland beim autorisierten Fachhandel gekauften Hitachi Powertools (ausgenommen Nagler, Kompressoren, benzinbetriebene Geräte, Sauger, sowie Akku- Geräte ohne Li-Ion Technologie) verlängert sich die Garantie auf 3 Jahre, wenn sich der Käufer dieses Werkzeugs innerhalb von 4 Wochen nach dem Kaufdatum im Internet unter www.hitachi-powertools.de registriert. Als Nachweis dieser Registrierung erhält der Käufer ein 3 Jahres Garantie Zertifikat, das er ausdrucken oder downloaden muss um im Garantiefall den Nachweis der Registrierung erbringen zu können. Der Kunde muss mit der Speicherung seiner Daten einverstanden sein, um die Registrierung erfolgreich abschließen zu können.
Diese Garantieverlängerung bieten wir nur für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. Grundsätzlich ausgeschlossen von Garantieleistungen sind Schäden aufgrund von unsachgemäßer Anwendung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung sowie zweckentfremdeten Einsatz und Benutzung von Hitachi fremden Zubehör. Auch bei Überlastung, Betrieb mit falscher Netzspannung oder Stromart sowie Sturz oder Schlageinwirkung, können keine Garantieleistungen anerkannt werden.
Eine gebrauchsbedingte Abnutzung oder Verschleiß an Bauteilen, z.B. Kohlebürsten, Kugellager, Schalter, Kabel, Akkus oder Dichtungen ist nicht Gegenstand der Garantie. Geöffnete, teilweise demontierte oder mit Fremdteilen reparierte Geräte sind ebenso von der Garantieleistung ausgeschlossen wie Geräte, die nicht fachgerecht repariert wurden.
Im Garantiefall ist das betroffene Hitachi Werkzeug zusammen mit dem Garantiezertifikat und einer Kopie des Original Kaufbeleges (mit Produktbezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum und Rechnungsnummer) vollständig an die Hitachi Power Tools Europe GmbH, einzusenden. Die Daten der beiden Dokumente müssen übereinstimmen.
Garantiereparaturen aus der 3 Jahres Garantie werden ausschließlich von der Hitachi Power Tools Europe GmbH selbst erbracht.
Änderungen vorbehalten letzte Änderung am 28.08.2008
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