Gewährleistungsfristen
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GÜDE Hersteller Garantieerklärung
Jedes GÜDE- Elektrowerkzeug wird sorgfältig geprüft, getestet und
unterliegt den strengen Kontrollen der GÜDE- Qualitätsicherung.
GÜDE gewährt gegenüber privaten Ersterwerbern( Verbraucher)
für die Dauer von zwei Jahren und gegenüber gewerblichen
Ersterwebern für die Dauer von einen Jahr - jeweils gerechnet ab
Kaufdatum - auf seine Elektrowerkzeuge eine Herstellergarantie
für einwandfreie Verarbeitung und fehlerfreies Material mit folgendem
Inhalt :
Im Falle eines Verarbeitungs- oder Materialfehlers erfolgt die kostenlose Reparatur oder-
falls eine Reparatur nicht möglich ist- der kostenlose
Austausch des Gerätes gegen ein neues Gerät
( gegebenenfalls Nachfolgemodell ).
Diese Garantieleistungen umfassen jedoch nicht Schäden , die auf
unsachgemäße Anwendung wie etwa Nichtbeachtung der
Bedienungsanleitung, Überlastung, Betrieb mit falscher Netzspannung, falscher Stromart oder ungeeignetem Zubehör
sowie auf Fremdeinwirkung wie Sturz oder Schlag zurückzuführen
sind.Nicht umfaßt von den Garantieleistungen ist ferner ein gebrauchsbedingter Verschleiß im üblichen Rahmen und Umfang
Leistungen aus dieser Garantieerklärung werden ausschließlich
von GÜDE selbst und den von GÜDE hierzu ausdrücklich
autorisierten Firmen erbracht.
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Garantie
ist das betroffene Elektrowerkzeug mit dem Original- Kaufbeleg
( mit Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichung )
vollständig vorzulegen oder einzusenden. Teilweise oder komplett
demontierte Elektrowerkzeuge können nicht angenommen werden.
Vertragliche Gewährleistungsansprüche gegenüber den Verkäufer
bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt.
Information zur Gewährleistung und Garantie bei
Elektrowerkzeugen ab 2002

Worin besteht der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Mit der Schuldrechtsreform kommt es zu neuen Gewährleistungen-
regelungen- und fristen, die ab 01 Januar 2002 zwischen Verkäufer
und Käufer wirksam sind .
Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte, die ab diesem Datum verkauft werden, wird von bisher 6 Monaten auf 24 Monaten,
beginnend mit Auslieferung beim Käufer, erhöht.
Gegenüber privaten Verbrauchern ist diese Frist nicht verkürzbar.
Gegenüber Nichtverbrauchern z.B. Handwerk, Industrie, Kommunen
ist die Gewährleistungsfrist über die AGB
( Allgemeine Geschäftsbedingungen ) auf 12 Monate verkürzbar und
bezieht sich nur auf die erneuerten Teile.
Im Gegensatz dazu ist eine Garantie immer eine freiwillige Zusatzleistung der Hersteller bzw. des Handels.
Sie ist inhaltlich weitgehend frei gestaltbar.

Liegt ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vor....
hat der Kunde folgende Rechte :

Stufe 1 : Reparatur oder Austausch
Stufe 2 : Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag
(= früher " Wandlung " genannt), und Schadensersatz

Prinzipiell gilt :
Reparatur oder Austausch vor Preisminderung oder Rücktritt

Mehr Sicherheit für unsere Kunden

gewerblich / beruflichen Gebrauch 12 Monate
ausschließlich privaten Gebrauch 24 Monate