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GÜDE Hersteller Garantieerklärung Jedes GÜDE- Elektrowerkzeug wird sorgfältig geprüft, getestet und unterliegt den strengen Kontrollen der GÜDE- Qualitätsicherung. GÜDE gewährt gegenüber privaten Ersterwerbern( Verbraucher) für die Dauer von zwei Jahren und gegenüber gewerblichen Ersterwebern für die Dauer von einen Jahr - jeweils gerechnet ab Kaufdatum - auf seine Elektrowerkzeuge eine Herstellergarantie für einwandfreie Verarbeitung und fehlerfreies Material mit folgendem Inhalt : Im Falle eines Verarbeitungs- oder Materialfehlers erfolgt die kostenlose Reparatur oder- falls eine Reparatur nicht möglich ist- der kostenlose Austausch des Gerätes gegen ein neues Gerät ( gegebenenfalls Nachfolgemodell ). Diese Garantieleistungen umfassen jedoch nicht Schäden , die auf unsachgemäße Anwendung wie etwa Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Überlastung, Betrieb mit falscher Netzspannung, falscher Stromart oder ungeeignetem Zubehör sowie auf Fremdeinwirkung wie Sturz oder Schlag zurückzuführen sind.Nicht umfaßt von den Garantieleistungen ist ferner ein gebrauchsbedingter Verschleiß im üblichen Rahmen und Umfang Leistungen aus dieser Garantieerklärung werden ausschließlich von GÜDE selbst und den von GÜDE hierzu ausdrücklich autorisierten Firmen erbracht. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Garantie ist das betroffene Elektrowerkzeug mit dem Original- Kaufbeleg ( mit Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichung ) vollständig vorzulegen oder einzusenden. Teilweise oder komplett demontierte Elektrowerkzeuge können nicht angenommen werden. Vertragliche Gewährleistungsansprüche gegenüber den Verkäufer bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt. Information zur Gewährleistung und Garantie bei Elektrowerkzeugen ab 2002
Worin besteht der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie Mit der Schuldrechtsreform kommt es zu neuen Gewährleistungen- regelungen- und fristen, die ab 01 Januar 2002 zwischen Verkäufer und Käufer wirksam sind . Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte, die ab diesem Datum verkauft werden, wird von bisher 6 Monaten auf 24 Monaten, beginnend mit Auslieferung beim Käufer, erhöht. Gegenüber privaten Verbrauchern ist diese Frist nicht verkürzbar. Gegenüber Nichtverbrauchern z.B. Handwerk, Industrie, Kommunen ist die Gewährleistungsfrist über die AGB ( Allgemeine Geschäftsbedingungen ) auf 12 Monate verkürzbar und bezieht sich nur auf die erneuerten Teile. Im Gegensatz dazu ist eine Garantie immer eine freiwillige Zusatzleistung der Hersteller bzw. des Handels. Sie ist inhaltlich weitgehend frei gestaltbar.
Liegt ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vor.... hat der Kunde folgende Rechte :
Stufe 1 : Reparatur oder Austausch Stufe 2 : Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag (= früher " Wandlung " genannt), und Schadensersatz
Prinzipiell gilt : Reparatur oder Austausch vor Preisminderung oder Rücktritt
Mehr Sicherheit für unsere Kunden
gewerblich / beruflichen Gebrauch 12 Monate ausschließlich privaten Gebrauch 24 Monate
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